Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
TotalCasting.de (im folgenden Models & Casting genannt) übernimmt die Betreuung und
Vermittlung der Agenturbewerber im folgenden „Bewerber“ genannt.
2. Haftung
Bei Ausfällen von Diensten oder Leistungen außerhalb des
Verantwortungsbereichs von Models & Casting erfolgt keine
Rückvergütung von Entgelten. Der Bewerber hat einen Anspruch auf eine
Rückvergütung nur bei Ausfallzeiten, welche von Models & Casting oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht worden sind. Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber
Models & Casting als auch im Verhältnis zu deren
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
3. Vertragsabschluss
Mit der Einreichung des Agenturvertrages verzichtet der Bewerber auf eine
ausdrückliche Annahmebestätigung durch Models & Casting. Der Vertrag
kommt nur dann nicht zustande, sofern seitens Models & Casting spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Antrages
einer Vertragsbegründung widersprochen wird. Bei Vertragsunterzeichnung
muss der Bewerber volljährig sein (18 Jahre), ist dies nicht der Fall, so
ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Der Bewerber hat das Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des
Vertrages gerichteten Willenserklärung. Die Frist beträgt 14 Tage und
beginnt nach Vertragsabschluss bzw. nach Eingang des Antrages. Zur
Fristwahrung ist der Zugang der Widerrufserklärung innerhalb der Frist
notwendig.
4. Kündigung und Laufzeit
Die Verträge mit Models & Casting haben eine
Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die
ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von drei
Monaten (Zugang der Kündigung) vor Ende der Laufzeit von einer der beiden
Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
5. Einwilligungserklärung
Der Bewerber erklärt, dass seine Angaben im Antrag der Wahrheit
entsprechen und im Internet zum Zwecke der Information veröffentlicht
werden dürfen. Zugesandte und im Auftrag vom Models & Casting
erstellte Bild- und Tonmaterialien gehen unwiderruflich, einschließlich
aller Rechte hieran, zur uneingeschränkten und unbegrenzten
Veröffentlichung in das Eigentum von Models & Casting über. Der
Bewerber erklärt ausdrücklich, dass er die alleinigen Rechte an den
überlassenen Fotos bzw. Präsentationsmaterials besitzt und diese ihn
selbst zeigen. Von Ansprüchen Dritter, die aus einer Veröffentlichung oder
Weitergabe der überlassenen Fotos bzw. persönlichen Daten entstehen
können, befreit der Bewerber Models & Casting ausdrücklich. Der
Bewerber verpflichtet sich alle Änderungen zur Person unverzüglich an
Models & Casting weiterzugeben.
6. Vermittlung
Aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag folgt keine rechtsverbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch Models & Casting. Auch
übernimmt Models & Casting keine Gewähr dafür, dass die erbrachten
Leistungen einem dem Bewerber verfolgten bestimmten Zweck genügen. Models
& Casting behält bei erfolgreicher Vermittlung von Aufträgen durch
die Models & Casting eine Provision in Höhe von 25% des
Auftragswertes ein, es sei denn, es werden abweichende
Individualvereinbarungen getroffen. Models & Casting haftet nicht
für offene Honorarforderungen der Bewerber gegenüber Kunden. Der Bewerber
ist nicht verpflichtet Auftragsangebote anzunehmen. Durch den Bewerber
mündlich oder schriftlich bestätigten Buchungen sind jedoch
uneingeschränkt bindend. Sollte der gebuchte Bewerber den durch ihn
bestätigten Auftrag nicht antreten, so stellt er Models & Casting
von allen daraus resultierenden Schadensersatzforderungen Dritter frei.
Zugleich haftet der Bewerber für den entgangenen Honoraranspruch gegenüber
Models & Casting. Der Bewerber ist nicht Angestellter von
Models & Casting, sondern lediglich durch Models & Casting herangeführt, betreut und vermittelt. Er
versichert, Sozialabgaben und Steuern aus den erzielten Einnahmen
ordnungsgemäß abzuführen und ist hierfür selbst verantwortlich.
7. Sondervergütung
Der Bewerber erhält die Aufwandsentschädigung zu 100% erstattet, wenn
Aufträge angenommen werden. Pro Auftrag zu 1/3, maximal jedoch die Höhe
der Aufwandsentschädigung.
8. Ansprüche Dritter / Gerichtsstand
Für den Fall, dass Dritte eine Rechtsverletzung gegenüber Models & Casting behaupten, ist Models & Casting berechtigt, die Daten des
Bewerbers aus dem Internet zu nehmen, bis eventuelle Rechtsfragen geklärt
sind. In solchen Fällen verlängert sich weder der Vertrag, noch ist die
Vergütung, auch nicht teilweise, zurückzuzahlen. Dies gilt z.B. für die
Fälle, in denen Fotografen eine Verletzung ihrer Urheberrechte, der Models
& Casting zur Verfügung gestellten Fotos behaupten. Gleiches gilt
für zugesandtes Material jeglicher Art. Models & Casting kann die Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Diese Übertragung
gilt im Falle eines etwaigen Verkaufes des Unternehmens bzw. Änderung der
Gesellschaftsstruktur.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder
sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinen
übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch
eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.