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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen
TotalCasting.de (im folgenden Models & Casting genannt)  übernimmt die Betreuung und Vermittlung der Agenturbewerber im folgenden „Bewerber“ genannt.

2. Haftung
Bei Ausfällen von Diensten oder Leistungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Models & Casting  erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Der Bewerber hat einen Anspruch auf eine Rückvergütung nur bei Ausfallzeiten, welche von Models & Casting oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Models & Casting als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

3. Vertragsabschluss
Mit der Einreichung des Agenturvertrages verzichtet der Bewerber auf eine ausdrückliche Annahmebestätigung durch Models & Casting. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, sofern seitens Models & Casting spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Antrages einer Vertragsbegründung widersprochen wird. Bei Vertragsunterzeichnung muss der Bewerber volljährig sein (18 Jahre), ist dies nicht der Fall, so ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Der Bewerber hat das Recht zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt nach Vertragsabschluss bzw. nach Eingang des Antrages. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Widerrufserklärung innerhalb der Frist notwendig.

4. Kündigung und Laufzeit
Die Verträge mit Models & Casting haben eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten (Zugang der Kündigung) vor Ende der Laufzeit von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.

5. Einwilligungserklärung
Der Bewerber erklärt, dass seine Angaben im Antrag der Wahrheit entsprechen und im Internet zum Zwecke der Information veröffentlicht werden dürfen. Zugesandte und im Auftrag vom Models & Casting erstellte Bild- und Tonmaterialien gehen unwiderruflich, einschließlich aller Rechte hieran, zur uneingeschränkten und unbegrenzten Veröffentlichung in das Eigentum von Models & Casting über. Der Bewerber erklärt ausdrücklich, dass er die alleinigen Rechte an den überlassenen Fotos bzw. Präsentationsmaterials besitzt und diese ihn selbst zeigen. Von Ansprüchen Dritter, die aus einer Veröffentlichung oder Weitergabe der überlassenen Fotos bzw. persönlichen Daten entstehen können, befreit der Bewerber Models & Casting ausdrücklich. Der Bewerber verpflichtet sich alle Änderungen zur Person unverzüglich an Models & Casting weiterzugeben.
 

6. Vermittlung
Aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag folgt keine rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch Models & Casting. Auch übernimmt Models & Casting keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen einem dem Bewerber verfolgten bestimmten Zweck genügen. Models & Casting behält bei erfolgreicher Vermittlung von Aufträgen durch die Models & Casting eine Provision in Höhe von 25% des Auftragswertes ein, es sei denn, es werden abweichende Individualvereinbarungen getroffen. Models & Casting haftet nicht für offene Honorarforderungen der Bewerber gegenüber Kunden. Der Bewerber ist nicht verpflichtet Auftragsangebote anzunehmen. Durch den Bewerber mündlich oder schriftlich bestätigten Buchungen sind jedoch uneingeschränkt bindend. Sollte der gebuchte Bewerber den durch ihn bestätigten Auftrag nicht antreten, so stellt er Models & Casting von allen daraus resultierenden Schadensersatzforderungen Dritter frei. Zugleich haftet der Bewerber für den entgangenen Honoraranspruch gegenüber Models & Casting. Der Bewerber ist nicht Angestellter von Models & Casting, sondern lediglich durch Models & Casting herangeführt, betreut und vermittelt. Er versichert, Sozialabgaben und Steuern aus den erzielten Einnahmen ordnungsgemäß abzuführen und ist hierfür selbst verantwortlich.

7. Sondervergütung
Der Bewerber erhält die Aufwandsentschädigung zu 100% erstattet, wenn Aufträge angenommen werden. Pro Auftrag zu 1/3, maximal jedoch die Höhe der Aufwandsentschädigung.

8. Ansprüche Dritter / Gerichtsstand
Für den Fall, dass Dritte eine Rechtsverletzung gegenüber Models & Casting behaupten, ist Models & Casting berechtigt, die Daten des Bewerbers aus dem Internet zu nehmen, bis eventuelle Rechtsfragen geklärt sind. In solchen Fällen verlängert sich weder der Vertrag, noch ist die Vergütung, auch nicht teilweise, zurückzuzahlen. Dies gilt z.B. für die Fälle, in denen Fotografen eine Verletzung ihrer Urheberrechte, der Models & Casting zur Verfügung gestellten Fotos behaupten. Gleiches gilt für zugesandtes Material jeglicher Art. Models & Casting kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Diese Übertragung gilt im Falle eines etwaigen Verkaufes des Unternehmens bzw. Änderung der Gesellschaftsstruktur. 

9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinen übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.